In Niedersachsen sind viele Fließgewässer sehr stark eingetieft. Ihre
Sohlen befinden sich heute einen oder zwei Meter unterhalb der umgebenden Landschaft. In den meisten Fällen
ist dies auf den rein nach technischen Gesichtspunkten ausgestalteten Ausbau, die sich anschließenden
Unterhaltungsarbeiten und auf Sohlenerosion zurückzuführen.
Notwendigkeiten für den Gewässerausbau
War es nach dem 2. Weltkrieg und in der Folgezeit für das Überleben wichtig, feuchte
Flächen zu entwässern, um höhere landwirtschaftliche Erträge zu erzielen, so führen die unnatürlich
eingetieften Gewässern heute dazu, dass viele Felder mit hohem Energieaufwand künstlich beregnet werden
müssen. In vielen Flussniederungen ist der Grundwasserspiegel heute so weit abgesackt, dass in die
Fließgewässer Sohlschwellen eingebaut werden mussten, um das Wasser zurückzuhalten.
Natürlich veränderten auch zahlreiche Baugebiete mit ihren versiegelten
Flächen das Abflussgeschehen vieler Fließgewässer, die in der Folge ausgebaut und begradigt wurden.
Abflusshemende natürliche Strukturen wie
Totholz, Steinblöcke und Inseln
wurden entfernt, so dass sich die auftretenden Fließgeschwindigkeiten erhöhten und mehr Sediment
abtransportierten. Zusätzlich erhöhten Einleitungen die Gefahren für rückschreitende und bachabwärts gerichtete
Erosionsphänomene. Immer mehr Sediment wird abgetragen und das Gewässer tieft sich quasi von selbst weiter
ein.
Gewässerrevitalisierung ist die Lösung
Um Erosionserscheinungen zu verhindern sollte möglichst viel Niederschlagswasser dort versickern, wo es
anfällt. Weitere Ausbauten mit Sohltieferlegung sollte vermieden werden. Im Gegenteil sollte der Gewässerlauf
verlängert und den Bächen wieder mehr Raum für
eigendynamische Veränderungen gegeben werden. Sinnvoll ist es,
zunächst eine Analyse der hydraulischen Situation (Wasserstände, Strömungsgeschwindigkeiten, Einleitungen etc.)
vorzunehmen, um die Ursachen der Sohlenerosion zu ermitteln. Aus den Ursachen ergeben sich mögliche
Lösungsstrategien. Es kann z.B. sinnvoll sein, Abflusshindernisse wie Totholz oder Steine einzubringen,
Auflandungen zu fördern, die Bachsohle anzuheben, die Bachsohle zu stabilisieren oder ein neues Bachbett zu
bauen.
Welche Strategien bei der
Gewässerrevitalisierung
umgesetzt werden und ob ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig ist, kann nur
am Einzelfall entschieden werden. Hierfür ist es notwendig, die Unterhaltungspflichtigen, die Fachbehörden und
die Grundstückseigentümer zusammen zu bringen. |