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Wer ist unterhaltungspflichtig? |
Unterhaltungspflichtige werden die Institutionen genannt, die dafür sorgen,
dass die Fließgewässer nicht durch übermäßiges Pflanzenwachstum so stark zuwachsen, dass sich das abfließende
Wasser aufstaut und es zu Überschwemmungen z.B. von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Siedlungen kommt.
Unterhaltungspflichtige sind in Niedersachsen vor allem die Unterhaltungsverbände, die im
Wasserverbandstag e.V.
zusammengeschlossen sind.
Öklogische Entwicklung der Bäche fördern
Die Unterhaltungsverbände kümmern sich jedoch nicht nur um den "schadlosen
Wasserabfluss", sondern müssen bei allen Tätigkeiten auch die ökologische Entwicklung der Gewässer im Blick
haben und diese fördern. Die Bachpat/innen unterstützen die Unterhaltungspflichtigen bei ihren
Tätigkeiten der Gewässerbeobachtung, der naturnahen Entwicklung, der Umsetzung von Pflegemaßnahmen und der
Öffentlichkeitsarbeit. Für einige kleinere Gewässer sind entweder die Gemeinden
unterhaltungspflichtig, in denen die Gewässer liegen, oder es sind die Eigentümer der Gewässer. Informationen
über die Unterhaltungspflichtigen können beim Bauamt der Gemeinde (Samtgemeinde oder Stadt), der Unteren
Wasserbehörde des Landkreises oder bei der Aktion Fischotterschutz eingeholt werden. In der Nachhaltigskeitsregion
Isenhagener Land ist der Aller-Ohre-Verband für
die meisten Gewässer unterhaltspflichtig. |
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