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Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten? |
Eine Bachpatenschaft zu übernehmen heißt, sich freiwillig für den Bach und
die Natur vor der eigenen Haustür zu engagieren, die Natur zu erleben und Naturschutzaktionen an den Bächen
umzusetzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle wünschenswerten Maßnahmen ohne Abstimmungen realisiert
werden können.
Neue Partnerschaften für gesunde Bäche
Mit der Übernahme einer Bachpatenschaft unterstützen die Bachpat/innen die
Unterhaltungspflichtigen bei der naturnahen
Entwicklung des Gewässers und der Gewässerbeobachtung. Sie setzen sich gemeinschaftlich und in Kooperation
mit Behörden und Eigentümern für eine ökologische Entwicklung des Baches ein und werden nur in Absprache mit
den Unterhaltungspflichtigen, den Flächeneigentümern und den Landkreisbehörden praktische
Naturschutzmaßnahmen, wie z.B. Initialpflanzungen, Uferabflachungen oder Entfernen der Uferbefestigungen
realisieren. Für umfangreiche ökologische Umgestaltungen ist es notwendig, ein wasserrechtliches
Genehmigungsverfahren zu beantragen. Bei der Planung und Abfassung des Antrages sind die Aktion
Fischotterschutz, die Unterhaltspflichtigen und die Landkreisbehörde gerne behilflich. Damit leisten
Bachpat/innen einen bedeutenden Beitrag zum praktischen Naturschutz vor der eigenen Haustür und sind mit
ihrem regionalen Engagement Vorbilder für andere Gruppen.
Um im Rahmen einer Bachpatenschaft aktiv für die Natur werden zu können, muss mit dem Unterhaltungspflichtigen
eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. In ihr werden die Rechte und Pflichten geregelt und die
Bachpatenschaft auf eine offizelle Grundlage gestellt. Ein Beispielvertrag steht als
Download zur Verfügung. |
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